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auf nach MV

Quelle: https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus
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Die wichtigsten Fragen und Antworten
            
letzte Aktualisierung: 28.05.2021, 13:30 Uhr

Liebe Gäste, hier finden Sie die wichtigsten  Fragen und Antworten zur aktuellen Situation mit weiterführenden  Informationen und Kontaktadressen.
                                                 
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat  umfassende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie  beschlossen. Die aktuelle Verordnung und Änderungen der Corona-LVO M-V  finden Sie hier.

 
Hinweis: In Mecklenburg-Vorpommern treten mit der  neuen Verordnung der Landesregierung schrittweise Corona-Lockerungen in  Kraft. Diese umfassen folgende Eckpunkte:

 
  • Übernachtungstourismus innerhalb von MV ab 28. Mai 2021
  • Übernachtungstourismus für Gäste außerhalb von MV ab 4. Juni 2021
  • Tagestourismus für Gäste außerhalb von MV ab 11. Juni 2021
 
 

Folgende Schutzmaßnahmen sind aktuell aus der Verordnung vom 27. Mai 2021 zu beachten:

 
  • Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte in  der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen sind mit Angehörigen des  eigenen und eines weiteren Hausstandes zulässig. Kinder bis 14 Jahre  sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht  mitgerechnet. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten,  die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten als ein Hausstand.  Ab dem 1. Juni 2021 können sich bis zu zehn Personen aus insgesamt fünf Haushalten treffen.

    Bei engeren und längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in  geschlossenen Räumen, beim Einkaufen sowie auf festgelegten  öffentlichen Plätzen, besteht die Pflicht, OP- oder FFP2-Masken zu  tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bussen und Bahnen, besteht  für die Fahrgäste die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

  • Tagestourismus: Vollständig geimpften Personen,  bei denen die letzte notwendige Impfung mehr als 14 Tage her ist, sowie  Genesenen nach § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist  es wieder erlaubt, als Tagestouristen nach Mecklenburg-Vorpommern  einzureisen. Entsprechende Nachweise, wie der Impfpass, müssen  mitgeführt werden. Darüber hinaus können die Personen sich von den im  selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder  zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der Einreise ein tagesaktuelles  negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis mitzuführen.

    Ab dem 11. Juni 2021 ist es wieder für alle möglich,  auch ohne Buchung einer Unterkunft nach Mecklenburg-Vorpommern  einzureisen und einen Tagesausflug zu unternehmen.

  • Beherbergung: Hotels, Gasthöfen, Pensionen,  Campingplätzen und weiteren touristischen Betrieben ist es bis  einschließlich 3. Juni 2021 untersagt, Personen die nicht in  Mecklenburg-Vorpommern ihren Hauptwohnsitz haben, zu touristischen  Zwecken und für Besuche der Kernfamilie zu beherbergen. Personen, die  ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, sowie vollständig  Geimpfte und Genesene, dürfen ab dem 28. Mai 2021  wieder in touristischen Betrieben übernachten. Darüber hinaus können die  Personen sich von den im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre  begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der  Einreise ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder  Selbsttest-Ergebnis mitzuführen.

    Ab dem 4. Juni 2021 können wieder alle Personen  einreisen, die eine touristische Beherbergung in Anspruch nehmen wollen.  Bei Anreise ist ein tagesaktueller, negativer Corona-Test mitzuführen.

    Zudem ist auch der Reisebustourismus nach Mecklenburg-Vorpommern ab dem 4. Juni 2021 wieder mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test (Schnell- oder Selbsttest, maximal 24 Stunden alt) möglich.

  • Ab dem 28. Mai 2021 ist die Beherbergung von  Dauercampern, die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von  Booten, Kleingartenpächtern, Vermietern von Ferienwohnungen und  ähnliches, welche bis einschließlich 20. Mai 2021 einen Vertrag  über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 geschlossen haben, sowie  deren Beherbergung zulässig. Bei Anreise ist Voraussetzung, einen  tagesaktuellen, negativen Corona-Test mitzuführen.

  • Ausflüge innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns:  Besondere Schutzregeln (z. B. verschärfte lokale Einreise- und  Ausgangsbeschränkungen) gelten, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie  Stadt zum Hochrisikogebiet mit mehr als 150 Fällen pro 100.000 Einwohner  in den vergangenen 7 Tagen wird. In Landkreisen ab einem  7-Tages-Inzidenzwert von mehr als 100 sind Ausgangsbeschränkungen in der  Zeit von 22 bis 5 Uhr zu beachten. Ansonsten gibt es keine  Beschränkungen für Ausflüge innerhalb des Bundeslandes. Beachtet werden  müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.

  • Gastronomiebetriebe: Restaurants, Bars, Clubs,  Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen dürfen ab dem 23. Mai  2021 wieder ihre Innen- und Außenbereiche öffnen, sofern sie ihren  Betrieb ausschließlich als Schankwirtschaft nutzen. Tanzen und ähnliche Aktivitäten bleiben weiterhin untersagt. Für die Bewirtung im Innenbereich müssen die Gäste eine Reservierung und ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis vorlegen.

  • Freizeiteinrichtungen: Die Außenbereiche von Zoos,  botanischen Gärten sowie Tier- und Vogelparks sind für Besucher  geöffnet. Der Besuch im Innenbereich sowie ab dem 1. Juni 2021 der  Besuch von Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungen ist mit  einem tagesaktuellen negativen COVID-19-Test möglich. Davon ausgenommen  sind vollständig geimpfte Personen, bei denen die letzte notwendige  Impfung mehr als 14 Tage her ist, sowie genesene Personen, deren  vorherige Coronainfektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate  zurückliegt.

    Freibäder und weitere Schwimmstätten im Freien, Saunen und Fitnessstudios  können unter Einhaltung der Testpflicht (tagesaktueller negativer  Coronatest, maximal 24 Stunden alt) am 1. Juni 2021 wieder für den  Besucherverkehr öffnen. In Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse,  und Vereinssport wieder gestattet. Bei allen Besuchen müssen weiterhin  die Hygiene- und Sicherheitsregeln beachtet werden.

  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung (Kinos, Konzerte, Lesungen, Theater, etc.) dienen, können ab dem 21. Juni 2021 unter Einhaltung der aktuellen Corona-Auflagen ihre Türen für alle Besucher wieder öffnen.

  • Einzelhandel: Ab dem 25. Mai 2021 können sämtliche  Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet und ohne Termin und Test  besucht werden. Es besteht weiterhin die Pflicht einer Mund-Nase-Bedeckung sowie eine Kundenkorbpflicht.

  • Körpernahe Dienstleistungen: Die körpernahen  Dienstleistungen wie z. B. in Kosmetikstudios, Massagepraxen,  Nagelstudios, Friseursalons, Sonnenstudios, Tattoostudios haben ab dem  25. Mai 2021 wieder geöffnet. Voraussetzung ist weiterhin die Vorlage  eines aktuellen negativen Schnelltests aus der  Apotheke, einem Testzentrum oder einer anderen Teststelle (nicht älter  als 24 Stunden) oder ein Selbsttest vor Ort. Vollständig geimpfte  Personen, bei denen die letzte Impfung mehr als 14 Tage her ist, können ohne Test  die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Auch medizinisch,  therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen, beispielsweise  Fußpflege, bleiben weiter möglich.

    Bei allen Besuchen müssen die Hygiene- und Sicherheitsregeln beachtet werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Geschäftsbesuch.

  • Testmöglichkeiten:
    In kommunalen Testzentren, Apotheken, Kliniken und durch mobile  Abstrichteams können Schnelltest durchgeführt werden. Alle Anlaufstellen  für einen Corona-Schnelltest in Mecklenburg-Vorpommern sind in einer Kartenübersicht der Landesregierung MV zu finden.
 
 
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Fragen & Antworten zur Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern
 
Alle Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind  untersagt, soweit die folgenden Fragen & Antworten nichts Anderes  bestimmen:

 
  • 1. Woher weiß ich, dass ich aus einem Risikogebiet komme?
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für  Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für  Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut auf der Internetseite veröffentlicht.

Die Einstufung als besonders betroffenes Gebiet erfolgt durch die  Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts für Kreise oder kreisfreie  Städte, in denen innerhalb der letzten 7 Tage die Zahl der  Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Die  internationalen Risikogebiete finden Sie hier.

 
 
  • 2. Ist mir die Durchreise durch Mecklenburg-Vorpommern gestattet?
Ja, eine Durchreise auf direktem Weg durch MV ist erlaubt.

 
  • 3. Was muss ich beachten, wenn ich aus einem Risikogebiet aus dem Ausland nach MV einreisen möchte?
Bei Reisenden, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem  Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvariantengebiet im  Ausland aufgehalten haben, greift die Quarantäneverordnung des Bundesministerium für Gesundheit. Bitte beachten Sie die Hinweise.

Zudem müssen Sie sich vor der Einreise nach Deutschland digital  anmelden, wenn Sie aus einem internationalen Risikogebiet kommen. Die  digitale Anmeldung kann unter www.einreiseanmeldung.de abgerufen  werden. Die Anmeldung ist nicht bei Berufspendlern notwendig, wenn sie  sich maximal 24 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben.

 
  • 4. Ich muss beruflich nach Mecklenburg-Vorpommern. Darf ich einreisen?
Dringend notwendige Dienstreisen aus anderen deutschen Bundesländern  nach Mecklenburg-Vorpommern sind weiterhin möglich. Bitte führen Sie  eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Ähnliches mit sich. Zudem muss  bei der Anreise/Beherbergung ein tagesaktueller negativer  COVID-19-Schnell- oder Selbsttest vorliegen. Ausnahmen gibt es für  vollständig geimpfte Personen, bei denen die letzte Impfung mehr als 14  Tage her ist. Diese benötigen keinen Test, müssen jedoch ihre  Impfbescheinigung mit sich führen.

Für Berufspendler und andere Grenzgänger (z. B.  Schüler) zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen ist die Einreise nach  MV ohne Quarantäneverpflichtung gestattet, sofern die Personen keine  Symptome einer Corona-Infektion aufweisen. Bei allen volljährigen  Personen muss ein aktueller Covid-19-Test vorliegen, bei dem die Testung  nicht länger als vier Tage alt ist. Die digitale Anmeldung muss nicht  erfolgen. Die zwingende Notwendigkeit des regelmäßigen Grenzübertritts  ist nachzuweisen.
Sollte die Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet erfolgen, so muss bei der Einreise ein Covid-19-Test vorliegen, welche nicht älter als 48 Stunden ist.
 

 
  • 5. Ich möchte meine Familienangehörigen in MV besuchen. Was gilt?
Auf private Reisen und Verwandtenbesuche sollte verzichtet werden, wenn  keine dringende Notwendigkeit besteht. In jedem Falle ist nur ein  Besuch der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner,  Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern  und Urgroßeltern) erlaubt, die ihren ersten Wohnsitz (Haupt- oder  alleinige Wohnung) in MV haben. Es müssen die aktuellen  Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Darüber hinaus können die  Personen sich von den im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre  begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der  Einreise ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder  Selbsttest-Ergebnis mitzuführen.

Ab dem 4. Juni 2021 ist es wieder möglich, in Mecklenburg-Vorpommern einzureisen, wenn eine Unterkunft gebucht wurde. Ab dem 11. Juni 2021 ist die unbeschränkte Einreise aller Personen wieder möglich, auch ohne Buchung einer Unterkunft.

 
  • 6. Darf ich aus medizinischen Gründen einreisen?
Ja, medizinisch veranlasste Reisen nach MV sind erlaubt. Hinweis:  zwingende Notwendigkeit ist durch veranlassenden Arzt zu bescheinigen.

 
  • 7. Darf ich zur Vorbereitung und Durchführung einer  Sportveranstaltung einreisen? Was gilt für die Teilnahme an Trainings-,  Wettkampfmaßnahmen?
Amateur- und Freizeitsportveranstaltungen sind bis 1. Juni 2021 untersagt. Dazu zählen auch Besuche in Fitnessstudios.

 
  • 8. Ich besuche in MV eine Schule, Berufsschule, Schule für  Erwachsene, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle oder bin  an einer Hochschule immatrikuliert. Darf ich einreisen?
Sie dürfen nach MV anreisen. Es empfiehlt sich einen  Immatrikulationsnachweis mitzuführen. Sie können sich von im selben  Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

 
  • 9. Sind Umzüge erlaubt?
Ja, unaufschiebbare Umzüge sind erlaubt. Hierbei müssen auch die aktuellen Kontaktbeschränkungen beachtet werden.

 
  • 10. Wie kann ich meinen Urlaub stornieren und bekomme ich meine Kosten erstattet?
Für Stornierungen gelten zunächst grundsätzlich die zwischen Vermieter  (= Hotel, Ferienwohnung, Online-Buchungsplattform, Reiseveranstalter)  und Gast vereinbarten Stornoregeln.

Bitte prüfen Sie die Stornierungsbedingungen, nehmen Sie Kontakt zu  Ihrem Vertragspartner auf und streben Sie eine einvernehmliche Lösung  an. Für verbindliche juristische Auskünfte zu Ihrer individuellen  Buchung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.
 

 
  • 11. Wo kann ich mich bei offiziellen Stellen informieren?
Aktuelle Meldungen zum Thema Coronavirus der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern: www.regierung-mv.de
 
Informationen zum Coronavirus und möglichen Einschränkungen auf Landkreisebene:
 
        • Inseln Rügen und Hiddensee, Hansestadt Stralsund: www.lk-vr.de
Telefon +49 (0) 3 83 03 – 95 81 40
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