Vermeidung von Aerosolen
Ergänzung der Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz für SARS-CoV-2
sowie Konzept zur Verringerung der Aerosol-Belastung in Innenräumen
für die Burg Rotraut als Anlage zum Hygienekonzept (November 2021)
Inhalt
- Hintergrund / Bemerkung
- Luftaustausch / Frischluftanteil
- Mindestabstand / Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
- Raumplan / Wege-Leitsystem
- Raumgrößen / Personenbelegungen
- Definierte Gruppen / Kooperationen
1. Hintergrund / Bemerkung
- Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel und Tröpfchenkerne kleiner als 5µm; sinken sehr langsam zu Boden bis >2 Stunden) stellen neben Tröpfchen (> 5µm; sinken innerhalb weniger Sekunden zu Boden) den Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2 dar. Eine Übertragung von Aerosolen ist über größere Entfernungen möglich als bei Tröpfchen. Allerdings können Tröpfchen (bedingt durch ihr Volumen) deutlich mehr Viren enthalten als Aerosole, so dass die notwendige Infektionsdosis (Menge an Viren die erforderlich ist um eine Infektion auszulösen) viel schneller erreicht wird.
- Während insbesondere größere respiratorische Tröpfchen schnell zu Boden sinken, können Aerosole auch über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Ob und wie schnell die Tröpfchen und Aerosole absinken oder in der Luft schweben bleiben, ist neben der Größe der Partikel von einer Vielzahl weiterer Faktoren, u. a. der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit, abhängig.
- Ausscheidung von Aerosolen und Tröpfchen z.B. bei:

- Kleine, schlecht oder nicht belüfteten Räume können die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz als 2 m erhöhen, insbesondere dann, wenn eine infektiöse Person besonders viele kleine Partikel (Aerosole) ausstößt und exponierte Personen besonders tief einatmen. Ein effektiver Luftaustausch kann die Aerosolkonzentration in einem Raum verringern und damit die Übertragungs-wahrscheinlichkeit von SARS-CoV-2 reduzieren.
- In Räumen in denen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, ist von einer geringeren Aerosolbelastung auszugehen, da ein wesentlicher Teil der abgegebenen Tröpfchen/Aerosole durch die MNB (Mund-Nasen-Bedeckung) des Trägers an einer Verbreitung behindert wird.
2. Möglichkeiten die Aerosolbelastung in Räumen zu reduzieren (orientierende Hinweise):
a. Querlüften („Durchzug“) in Räumen ohne raumlufttechnische Anlagen (RLTA)
Die Burg Rotraut verfügt weder über Besprechungs- noch über Gemeinschaftsräume. Räumlichkeiten für sportliche oder gesangliche Betätigungen sind ebenfalls nicht vorhanden.
Grundsätzlich gilt:
Grundsätzlich gilt:
- Fenster sind komplett zu öffnen (Ankippen ist nicht ausreichend!)
- In Räumen mit zu erwartender niedriger Menge an ausgeschiedenen Aerosolen (wenig Personen im Raum, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nur sprechen mit Zimmerlautstärke) mindestens alle 2 Stunden für 10-15 Minuten (im Winter bei hohen Temperaturunterschieden Innen/Außen auch kürzer möglich)
- Sofern sich Gruppen ab 4 Personen in den Räumlichkeiten aufhalten sollten, wird innerhalb einer Stunde zweimal eine 5- bis 10-minütige Querlüftung empfohlen, um Temperatur und Luftfeuchtigkeit des Raumes in Balance zu halten.
- Bei größeren Gruppen und bei körperlichen Bewegungen muss mindestens alle halbe Stunde eine 10- bis 15-minütige Querlüftung erfolgen.
3. Mindestabstand / Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Grundsätzlich besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und auf den Parkplätzen. Der Mindestabstand von 1,50m ist ebenfalls einzuhalten, da nur ein Teil der abgegebenen Tröpfchen/Aerosole durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an der Verbreitung behindert wird.
4. Raumplan / Wege-Leitsystem

5. Raumgrößen / Personenbelegungen
Zulässige Personenzahlen nach Angaben zum genutzten Raum
- Raumgröße 10-20m² - Raumhöhe 2-4m - maximal 2 Personen
- Raumgröße 20-50m² - Raumhöhe 2-4m - maximal 4 Personen
- Raumgröße 50-60m² - Raumhöhe 2-4m - maximal 9 Personen
6. Definierte Gruppen / Kooperationen
Der Aufenthalt von Gruppen ist nicht vorgesehen. Für Angehörige eines Hausstandes sind routinemäßig keine Mindestabstände einzufordern.